Die Förderung der Digitalisierung von Unternehmensprozessen wurde vom Land Berlin bis zum 31.12.2023 verlängert. Mit unserer Unterstützung stellen Sie Ihr Unternehmen auf die neuesten Anforderungen ein und sparen bares Geld. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit!

Mit dem Förderprogramm “Digitalprämie Berlin” gewährt das Land Berlin finanzielle Zuwendungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt werden. Die Förderung steht kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) sowie Soloselbständigen zu, die ihren Unternehmenssitz in Berlin haben.

Ziele der Förderung

Die Berliner Wirtschaft ist geprägt von Klein- und Kleinstunternehmen, so auch im Bereich des Immobilienmakelns. Durch die geringe Größe setzen sich nur wenige Unternehmen mit der digitalen Transformationen auseinander, entwickeln ihr Geschäftsmodell weiter, stärken ihre IT-Sicherheit ausreichend oder passen sich den wandelnden Anforderungen an. Diese wichtigen Bereiche erhalten also keine ausreichende Aufmerksamkeit. Zudem scheitern viele Projekte an den hohen Kosten.

Durch die Förderung werden Anreize für Unternehmen geschaffen, Investitionen in genau diese Unternehmensbereiche zu ermöglichen. Damit sichern sich Berliner Unternehmen ihre Zukunftsfähigkeit und können so ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Zuwendungszwecke

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die der Digitalisierung der Unternehmensprozesse dienen, dazu zählen unter anderem:

Beratungsleistungen

  • Umsetzungsbegleitung
  • Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells

Transformationsleistungen

  • Softwarekauf (z.B. CRM-Systeme wie FlowFact, EstateOffice usw.)
  • Webseite (z.B. Neuerstellung, Überarbeitung mit neuen Funktionen)

Sicherheitsleistungen

  • IT-Sicherheitsinfrastruktur
  • Digitale Datenlagerung und -sicherung

Es können bis zu zehn Maßnahmen in einem Maßnahmenpaket oder einzeln beantragt werden. Zu beachten ist, dass diese Anschaffungen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren im Unternehmen verbleiben müssen.

Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Betriebssitz in Berlin bzw. gewerbesteuerlich bei einem Berliner Finanzamt gemeldet
  • Soloselbständig ohne angestellt Beschäftigte oder Unternehmen mit höchstens 249 Mitarbeitern
  • Maximaler Unternehmensumsatz pro Jahr von 50 Mio. EUR
  • Maximale Bilanzsumme pro Jahr von 43 Mio. EUR
  • Zum Stichtag 31.12.2021

Grundsätzlich ist es untersagt, die Maßnahmen vor Bewilligung der Förderung zu beginnen. Mit Antragstellung kann jedoch der vorzeitige Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung) ausgezahlt.

Gefördert wird in Form der Anteilsfinanzierung von 50% der Netto-Ausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 17.000 EUR. Die Ausgaben müssen sich auf mindestens 2.000 EUR belaufen. Der Mindestförderbetrag liegt folglich bei 1.000 EUR. Nach der Bewilligung muss das Projekt innerhalb von 6 Monaten umgesetzt werden

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag direkt über das elektronische Antragssystem einreichen (https://ibb-bt-digitalpraemie2.antragsverwaltung.de/login.php) oder lassen sich von uns dabei unterstützen.

Wir bieten Ihnen an, sich mit uns im Vorfeld mit Ihrem Vorhaben auseinanderzusetzen. Wir schnüren ein für Sie passendes Angebot und übernehmen die Antragstellung. Nach der Bewilligung Ihres Antrages beauftragen Sie uns mit der Umsetzung der Maßnahmen. Im Falle einer Ablehnung berechnen wir lediglich einen geringe Aufwandsentschädigung.